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ALU informiert 5/2026
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Datum 10. September 2026
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Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX per 1. September 2026
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Die Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX ist erfolgt. Seit dem 1. September müssen sämtliche Lieferungen von Hof- und Recyclingdüngern über digiFLUX erfasst werden. Am 30. September und 1. Oktober 2026 findet eine gemeinsame Online-Informationsveranstaltung der Kantone Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug statt. Wir empfehlen Ihnen, diese Gelegenheit zu nutzen, um sich über die Umstellung, der Überprüfung des Datenübertrags und die Anwendung von digiFLUX zu informieren. So können offene Fragen gemeinsam geklärt und die kantonalen Ressourcen geschont werden. Den Link zur Online-Veranstaltung werden wir allen Ganzjahresbetriebsleitenden etwa eine Woche vorher zukommen lassen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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AGOV bis Ende Jahr umstellen
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Umstellung Agate-Anmeldung auf AGOV-Login
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Das CH-Login, welches für die Anmeldung bei Agate verwendet wird, wird durch das AGOV-Login ersetzt. Bis Ende Jahr muss vom CH-Login auf das AGOV-Login umgestellt werden, damit die Anmeldung auf agate weiterhin möglich ist. Wenn das Agate-Login erstellt wurde (Link zur Anleitung), kann beim nächsten anmelden in Agate, das AGOV-Login angewählt werden. Das ALU wird am 30. November Unterstützung anbieten. Weitere Infos folgen.
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Wichtig: Das AGOV-Login ist persönlich. Wenn mehrere Personen auf Agate zugreifen, muss jede Person mit ihrer persönlichen E-Mailadresse ein AGOV-Konto erstellen. Danach können mehrere AGOV-Konten bei Agate hinterlegt werden.
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Agricheck: Kontrollpunkte einfach online abrufen
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Unter www.agricheck.me erhalten Bewirtschaftende Einblick in die Kontrollpunkte, die auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben geprüft werden. Die Plattform bündelt öffentlich-rechtliche Anforderungen, Direktzahlungsprogramme und Labelvorgaben an einem Ort. So können sich Betriebe gezielt auf Kontrollen vorbereiten und die relevanten Anforderungen jederzeit einsehen.
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Herdenschutzmassnahmen melden
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Förderbeiträge Herdenschutz
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Frist zum Einreichen des Gesuchs für Förderbeiträge im Herdenschutz 2026 nicht verpassen!
Allgemeine Voraussetzungen:
- Der Betrieb hat bisher Herdenschutzmassnahmen umgesetzt oder setzt diese neu um
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- Beiträge für Herdenschutzzäune können für Betriebe mit Kleinwiederkäuern (Schafe / Ziegen) im LN-Gebiet und für andere Tiere (z.B. Neuweltkameliden) für Betriebe im LN-Gebiet und in der Sömmerung ausgerichtet werden.
- Doppelfinanzierungen von Herdenschutzmassnahmen (Zusatzbeitrag Herdenschutz auf Sömmerungsbetrieben oder Heimbetriebe mit laufenden Betriebszaunpauschalen) sind nicht zulässig.
- Bei Massnahmen, für welche Belege eingereicht werden, erfolgt die Beitragszahlung aufgrund des Rechnungsdatums (nicht älter als 30. September 2025).
Formular ausfüllen, unterschreiben und mit Kaufbelegen bis spätestens 1. Oktober 2026 beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen oder unter thomas.kaeslin@ow.ch einreichen.
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Aktuelle Situation Engerlinge
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Die fehlenden Niederschläge in Kombination mit Engerlingen verursachen auf vielen Wieslandflächen einen massiven Ertragsausfall. Im Juli 2026 haben Thomas Zgraggen (Ausbringer der Pilzpräparate) und das ALU, gemeinsam mit den betroffenen Landwirten, in Kerns und Lungern Probegrabungen durchgeführt und die Ergebnisse analysiert. Die Schadschwelle von 30 bis 40 Engerlinge im Wiesland wurde nirgends erreicht.
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Jedoch wurden auch, auf in den letzten Jahren mit Pilzpräparaten behandelten Flächen, Engerlinge festgestellt. Es findet ein Austausch mit weiteren betroffenen Kantonen statt, konkret; dem Maschinenring Graubünden und der Agroscope um zu klären ob und wenn ja, wieso eine verminderte Wirkung der eingesetzten Mittel vorliegen könnte.
Koordinierte Bekämpfung der Engerlinge 2027
Je nach Rückmeldungen der Landwirte wird das Amt für Landwirtschaft und Umwelt eine Bekämpfung der Engerlinge durch Pilzpräparate im Frühjahr 2027 koordinieren. Um zu gewährleisten, dass genügend Behandlungsmittel bzw. Pilzpräparate zur Verfügung stehen, müssen die zur Behandlung vorgesehenen Flächen bereits jetzt gemeldet werden.
Die Behandlungskosten inkl. Ausbringen belaufen sich pro ha auf ca. Fr. 1'300.-. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Obwalden engagiert sich dafür, Finanzhilfen des Fondssuisse und des Kantons zugunsten des Vorhabens zu sichern. Wie hoch diese ausfallen, ist noch ungewiss.
Das ALU ruft die Landwirte dazu auf, unbehandelte Wiesenflächen zu beproben, wenn grössere Schäden an der Grasnarbe erkennbar sind. Anleitung für die Probegrabung
Bei Behandlungsbedarf bitte das Anmeldeformular ausfüllen und unterschrieben bis am 5. Oktober 2026 beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt einreichen.
Kontakt Amt für Landwirtschaft und Umwelt, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen Franziska Brun, 041 666 63 43, franziska.brun@ow.ch Thomas Käslin, 041 666 62 79, thomas.kaeslin@ow.ch
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Da im Kanton Obwalden 2026 keine Maiswurzelbohrer gefangen wurden, wird 2027 von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Mais nach Mais ist erlaubt, wenn der erste Mais auf eine Wiese folgte. Als Wiese gelten die Codes 601 Kunstwiese, 611 extensive Wiese, 612 wenig intensive Wiese, 613 übrige Dauerwiese sowie 616 Weide. Zwischenkulturen wie Äugsteln zählen nicht als Wiese. Spätestens nach zwei aufeinanderfolgenden Maisjahren muss eine andere Kultur angebaut werden. Ein drittes Maisjahr ist nicht erlaubt.
Erlaubtes Beispiel: 2025 Wiese 2026 Mais 2027 Mais 2028 Wiese
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In letzter Zeit sind beim ALU vermehrt Meldungen eingegangen, dass Unkräuter nicht sachgerecht entsorgt werden. Nur Neophyten dürfen mit dem Neophytensack entsorgt werden. Die Borstenhirse zählt nicht zu den Neophyten. Diese können mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Grössere Mengen können bei der Naturaenergie in Kägiswil kostenpflichtig entsorgt werden und Borstenhirsen dürfen nicht an die Gemeindesammelstelle gebracht werden.
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Aufgrund der Trockenheit ist aktuell die Borstenhirse ein sehr grosses Thema. Die Erkenntnisse im Umgang mit Borstenhirse sind hier einsehbar.
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Stundungsgesuche wegen Trockenheit
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Sollte Ihr Betrieb einen vorübergehenden Liquiditätsengpass haben, weil auf Grund der Trockenheit Ertragsausfälle im grösseren Ausmass zu beklagen sind. Wenn Sie in Folge der Trockenheit grössere Mengen Heu für die Winterfütterung zugekauft oder im grossen Umfang Wiesen neu eingesät haben, könnten Sie eine Stundung von IK oder BHD Rate(n) beantragen. Für weitere Auskünfte: Andrea Hocher, 041 666 63 19, andrea.hocher@ow.ch
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Anstehende Kurse
- Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag richtig erstellen, 15. Oktober 19.30 Uhr, Bauernschule Seedorf
- Unterstützung AGOV-Login, 30. November 8 Uhr bis 17 Uhr, Amt für Landwirtschaft Sarnen
- Hofübergabe/Hofaufgabe, 1. Dezember 20 Uhr Metzgern Sarnen
Weitere Infos: landwirtschaft-weiterbildung.ch/
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