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Amt für Landwirtschaft und Umwelt

ALU informiert  04-2025
Datum 5. Dezember 2025

Direktzahlungen
Schlusszahlung 2025
In der ersten Dezemberwoche erfolgt die Schlusszahlung der Direktzahlungen 2025. Darin sind die Übergangsbeiträge, Getreidezulagen, kantonalen Klimabeiträge sowie allfällige Korrekturen seit der Hauptabrechnung berücksichtigt. Der diesjährige Faktor für den Übergangsbeitrag wurde vom BLW auf 0.1365 festgelegt (Vorjahr: 0.1433). Die Schlussabrechnung 2025 ist im AgriPortal unter "Meine Dokumente" ➡️"2025 Zahlungen" verfügbar.



 
Sicherung der Archivdokumente
Mit dem Umstieg auf LAWIS plus wird das AgriPortal per Ende 2025 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt stehen keine Erhebungs-, Anmelde- oder Abrechnungsdokumente mehr zur Verfügung. Bitte speichern oder drucken Sie alle Unterlagen unter "Meine Dokumente" im AgriPortal rechtzeitig aus.

Beratung
Obstbau Gebläsespritze
Neuerungen bei der Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe)
Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung wird ab 2027 eine gültige Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe) verlangt.
Die meisten Landwirtinnen und Landwirte besitzen bereits aufgrund ihrer Ausbildung eine FaBe und müssen diese lediglich in die neue digitale Version umtauschen. Dies betrifft folgende Abschlüsse:

Abschlüsse mit integrierter Fachbewilligung (FaBe)

  • EFZ (ab 1993): Landwirt/in, Gemüsegärtener/in, Obstfachmann/-frau, Winzer/in
  • Fachausweis (vor 1993, LAP 1 und LAP 2): Landwirt/in, Gärtner/in, Gemüsegärtner/in, Obstfachmann/-frau, Winzer/in
  • Höhere landwirtschaftliche Abschlüsse wie Berufsprüfung (BLS 1), Meisterlandwirt/in, Abschlüsse HF, FH und ETH im landwirtschaftlichen Bereich
  • Bereits absolvierte Fachbewilligungskurse (nach 1993)

Umtausch bestehender Bewilligungen
Der Umtausch in die neue digitale Fachbewilligung muss zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 erfolgen. Wenn in der Landwirtschaft sämtliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, brauchen Sie die FaBe L (Landwirtschaft). Wenn Sie lediglich Herbizide zur Einzelstockbehandlung anwenden wollen, reicht die FaBe SB (spezielle Bereiche). Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier.
Damit die Fachbewilligung langfristig gültig bleibt, sind alle 3 - 5 Jahre Weiterbildungen zu besuchen.

Erwerb der Fachbewilligung
Personen ohne FaBe können diese über einen mehrtägigen Kurs mit Prüfung erwerben. Damit bleibt der Kauf sowie die eigenständige Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auch ab 2027 möglich.
Eine Liste der anerkannten Kursanbieter finden Sie hier.

Geltung ab 2027
Ab 2027 muss die FaBe beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln vorgewiesen werden. Ohne Fachbewilligung ist der Kauf von gewerblich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Thema wird an den Informationsabenden für landwirtschaftliche Betriebsleiter/-innen vertieft. Für Fragen steht Franziska Brun (franziska.brun@ow.ch, 041 666 63 43) zur Verfügung.



Maiswurzelbohrerfalle
Maiswurzelbohrer: Ausblick auf das Jahr 2026
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2025 neue Vorgaben zur Bewirtschaftung von Maisflächen im Zusammenhang mit dem Westlichen Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) beschlossen. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026.

Neue Regelung zur Fruchtfolge
Kantone, die ein kantonales Monitoring auf eigene Kosten durchführen, können den Anbau von Mais zweimal hintereinander (Wiese - Mais - Mais) bewilligen, sofern die Fangzahlen pro Falle nicht über 250 Käfer pro Saison liegen und der Mais nach Wiesenumbruch angebaut wird. Im Jahr 2026 ist demnach ein zweites Jahr Mais möglich, wenn 2025 der Maisanbau auf Wiese erfolgte.

Monitoring in Obwalden
Der Kanton Obwalden führt ein kantonales Monitoring durch. Damit besteht für die Landwirtinnen und Landwirte, sofern die Fangzahlen tief bleiben, weiterhin die Möglichkeit, Mais zweimal hintereinander anzubauen. Wenn künftig weniger als 250 Käfer pro Falle und Saison gefangen werden, wird der zweijährige Maisanbau nach Wiesenumbruch erlaubt bleiben. Wenn mehr als 250 Käfer gefangen werden, wird Mais nach Mais nicht mehr erlaubt sein. Das ALU informiert über die Ergebnisse des Monitorings bis Mitte September 2026.




TVD Status BVD
BVD-Ampel

Um den Status "BVD-frei" und die grünen Ampelfarbe auf den Begleitdokumenten zu behalten, dürfen seit dem 1. November 2025 nur noch Tiere mit dem Status "grün" zugekauft werden. Ab dem 1. November 2026 dürfen nur noch Tiere abgegeben werden mit dem Status "BVD-frei". Weitere Informationen.


Ihren persönlichen BVD-Status können Sie in der Tierverkehrsdatenbank unter Betrieb in den Betriebsdetails einsehen. Beim Zukauf von Tieren druckt es den aktuellen BVD-Status auf den in der TVD erstellten Begleitdokumenten auf. Bei von Hand erstellten Begleitdokumenten ist der BVD-Status über die Rubrik "Abfragen" à "Betriebe suchen" mit der TVD-Nummer des Betriebes einsehbar.



Vogelgrippe

Das BLV verschärfte ab dem 25. November 2025 die Vorgaben: Die ganze Schweiz gilt bis 31. März 2026 als Beobachtungsgebiet.
Alle Geflügelhaltungen ab 50 Vögeln müssen zwingend folgende Massnahmen zum Schutz vor Wildvögeln ergreifen:

  • Auslauf nur geschützt oder Stallhaltung
  • Geflügel, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden
  • Biosicherheit einhalten (Hygiene, Stallkleidung)
  • Krankheitssymptome sofort dem Tierarzt melden

Für Haltungen mit weniger als 50 gehaltenen Vögeln werden diese Massnahmen dringend empfohlen. Tote Wildvögel sind dem zuständigen Wildhüter immer zwingend  zu melden.

Falls Sie Ihre Geflügelhaltung nicht beim Amt für Landwirtschaft gemeldet haben, holen Sie das umgehend nach. Eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung ist nur möglich, wenn sämtliche Geflügelhaltungen bekannt sind. Für die Registrierung melden Sie sich unter 041 666 63 17 oder landwirtschaft@ow.ch.

Die aktuellen Informationen zur Tierseuchenlage findet ihr beim Labor der Urkantone und beim BLV.



Moderhinke sanieren
Zweite Untersuchungsperiode des nationalen Bekämpfungsprogramms der Moderhinke
Die zweite Untersuchungsperiode findet vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 statt. Wie im letzten Jahr werden alle Schafhaltungen kontrolliert und die Tiere durch Probenahmen untersucht. Positive Herden müssen vorschriftsmässig saniert werden, wobei die Biosicherheits- massnahmen sowie die Vorschriften über den Tierverkehr strikt einzuhalten sind.



Weiterbildungen

Das Weiterbildungsprogramm 2025/2026 wurde Ende November an die landwirtschaftlichen Haushalte zugestellt. Die aktuellen Kurse finden Sie unter landwirtschaft-weiterbildung.ch.

Die Informationsabende für landwirtschaftliche Betriebsleiter/-innen finden wie folgt statt:

  • Mo, 12. Januar 2026 Hotel Metzgern, Sarnen
  • Mo, 19. Januar 2026 Restaurant Rössli, Kerns
  • Mi, 21. Januar 2026 Restaurant Schlüssel, Alpnach
  • Mo, 26. Januar 2026 Restaurant Wasserfall, Engelberg
  • Do, 29. Januar 2026 Landgasthof Grossteil, Giswil
    Jeweils 20 Uhr

Weitere Weiterbildungsveranstaltungen:

Funktionelles und kostengünstiges Bauen in der Landwirtschaft
Fr, 30. Januar 2026, 13.15 Uhr
Anmeldung: Bis 23. Januar 2026, 041 666 63 17 oder landwirtschaft@ow.ch

Vorsorgen für morgen (obligatorischer Versicherungsschutz nach DZV ab 2027)
Do, 26. Februar 2026, Neuer Adler, Kägiswil, 20.00 Uhr

Vorsorgen für morgen (obligatorischer Versicherungsschutz nach DZV ab 2027)
Mi, 4. März 2026, Landgasthof Grossteil, Giswil, 20.00 Uhr



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