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ALU informiert 08/2025
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Datum 19. September 2025
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Männlicher und Weiblicher Maiswurzelbohrer
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Dieses Jahr wurde wiederum der Maiswurzelbohrer im Kanton Obwalden überwacht. Es gab einen Fallenstandort in der Gemeinde Alpnach und einen in Giswil. In der Falle in Alpnach wurden im Laufe der Saison Maiswurzelbohrer gefangen, was Massnahmen fürs kommende Jahr bedeutet.
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Ab 2026 ist der Maiswurzelbohrer nicht mehr als Quarantäneorganismus geregelt. Die Bekämpfung wird ab nächstem Jahr neu in der "Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen" geregelt. Der Bundesrat beschliesst am 22. Oktober über die Verordnung. Bis dahin ist nicht klar, was nächstes Jahr bezüglich Mais gilt. Es wird zwischen zwei Varianten entschieden. - Variante A: kein Mais auf Mais - Variante B: maximal zweimal Mais hintereinander Wer also auf Nummer sicher gehen will, muss nach Mais eine mehrjährige Grasmischung ansäen. Im Grundsatz ist die Variante kein Mais auf Mais zu bevorzugen, da sie Vorteile beim Maisertrag und auch bei der Verhinderung von Bodenverdichtungen bietet.
Für Fragen bezüglich Maiswurzelbohrer steht Franziska Brun (041 666 63 43, franziska.brun@ow.ch) zur Verfügung.
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Mindestabstand von Tierhaltungsanlagen
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Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen
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Gebäude für Tiere müssen basierend auf die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung und des Umweltschutzgesetzes Abstände zu Wohn-, Gewerbezone und nicht landwirtschaftlich genutzten Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone einhalten. Es geht darum die Bevölkerung vor übermässigen Geruchsbelästigungen zu schützen.
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Der Abstand, der eingehalten werden muss, kann mit einem Exceltool mit verschiedenen Faktoren berechnet werden. Mehr Grossvieheinheiten auf dem Landwirtschaftsbetrieb, kleine Abstände zwischen den Tierhaltungsgebäuden, der Talwind und weitere Faktoren lassen die Abstände länger werden. Die Alpung führt zu einer Entlastung bei der Mindestabstandsberechnung.
Bei Baueingaben sind die Mindestabstände eine Herausforderung. Neue Tierhaltungsgebäude und Tierhaltungsgebäude, die erweitert werden, haben die Mindestabstände zu erfüllen. Bei Stallbauprojekten in der Umgebung von nicht landwirtschaftlichen Wohnbauten oder Wohn- und Gewerbezone sollte der Mindestabstand vor einer detaillierten Planung durchgeführt werden.
Für Fragen steht Franziska Brun (041 666 63 43, franziska.brun@ow.ch) zur Verfügung.
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Chancen für Landwirte: Getreidelieferant der Kornmühle Sachseln werden
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Ab Herbst 2025 verarbeitet die neue Kornmühle Sachseln Getreide aus Ob- und Nidwalden – direkt für Bäckereien, Produzenten, Gastronomie und den Direktverkauf. Für den Start werden interessierte Betriebe gesucht, die Dinkel, Weizen oder Roggen anbauen und ihr Getreide künftig an die Mühle liefern möchten.
Wer sich (wieder) mit dem Brotgetreideanbau vertraut machen möchte, profitiert vom Netzwerk erfahrener Produzent/innen und Fachpersonen.
Für Fragen steht Eveline von Deschwanden (041 541 18 41, eveline@korn-muehle.ch) zur Verfügung.
Mehr erfahren
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In den vergangenen Wochen sind vermehrt Meldungen zum Thema Siloballenlagerung eingegangen. Hier als Erinnerung: Siloballen können auf dichten oder befestigten Plätzen oder auf unbefestigtem, düngbarem betriebseigenem Boden gelagert werden.
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Nicht zulässig sind Standorte in einer Gewässerschutzzone, im Gewässerraum, auf Biodiversitätsförderflächen (BFF), in Naturschutzzonen und im 3 m breiten Pufferstreifen entlang vom Wald und von Hecken, bei befestigten Plätzen ist jedoch zum Wald ein Abstand von 10 m einzuhalten. Bei nicht dichten Siloballen darf der Saft nicht in Schächte (Kanalisation, Vorfluter) oder direkt ins Gewässer gelangen.
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Summende Bauernhöfe: Für mehr Wildbienen im Kulturland
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Wildbienen sind unverzichtbare Bestäuberinnen – doch mehr als die Hälfte der rund 580 Arten in der Schweiz ist bedroht. Das Projekt Summende Bauernhöfe zeigt, wie Landwirtschaftsbetriebe mit einfachen Massnahmen ihre Flächen aufwerten und so die Biodiversität stärken können. Pro Natura bietet dazu Beratung, Unterstützung und finanzielle Beiträge. Mehr erfahren
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Am 1. Oktober startet die zweite Untersuchungsperiode im Rahmen des Moderhinkebekämpfungsprogramms. Beprobungen sind bis Ende März 2026 möglich. Wenn bis Ende März die Beprobung nicht negativ ist, erhält die Tierhaltung den Status "gesperrt". Tierverkehr ist so nur direkt in den Schlachthof möglich.
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Wie hole ich das Beste aus meiner Gülle?
Dienstag, 4. Nov. 2025, 9:00-15.30 Uhr
Anmeldung bis 15. Oktober 2025 an 041 875 24 94 oder landwirtschaft@bwzuri.ch
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Sie erfahren anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Hofdünger aufbereitet werden können. Bauernschule Uri, Seedorf (Vormittag) und Praxisbetrieb in Erstfeld (Nachmittag) Mehr Informationen |
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Hofübergabe/Hofaufgabe
Montag, 24. Nov. 2025, 20:00-22:00 Uhr, Bauernschule Uri, Seedorf
Dienstag, 25. Nov. 2025, 20:00-22:00 Uhr, Culinarium Alpinum, Stans
Anmeldung bis 15. November 2025 an 041 875 00 00 oder info@agro-kmu.ch
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Bei diesem Kurs erfahren Sie welche Aspekte bei einer Hofübergabe oder Hofaufgabe zu beachten sind.
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