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Amt für Landwirtschaft und Umwelt

ALU informiert 02 / 2025
Datum 8. Mai 2025

Beratung
Maikäfer im Auge behalten

Aufgrund von Schadenmeldungen an der Grasnarbe durch Maikäferengerlinge im vorletzten Sommer in Kerns und Lungern hat das Amt für Landwirtschaft und Umwelt den Landwirten Probegrabungen empfohlen. Bei den Probegrabungen im Herbst 2023 wurden in den betroffenen Gebieten bis zu 55 Engerlinge pro m2 Landwirtschaftlicher Nutzfläche festgestellt. Die Schadenschwelle für eine Behandlung liegt bei 30 bis 40 Engerlingen pro m2.


In Obwalden ist im 2025 ein Maikäferflugjahr. Um die Notwendigkeit einer weiteren biologischen Bekämpfung gegen Maikäferengerlinge abschätzen zu können, ist es hilfreich, ein gehäuftes Auftreten oder eine auffällig starke Flugtätigkeit der Maikäfer dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt zu melden.
Weitere Informationen zur Maikäferbekämpfung 



 
Rehkitzrettung Obwalden

Jährlich sterben in der Schweiz mehrere tausend Rehkitze bei der Grasernte. Mit Verblenden, mit der Vorsuche oder mittels systematischer Suche mit Wärmebildkameras und Drohnen lässt sich dieses verhindern. Die Obwaldner Jägerinnen und Jäger und einige motivierte Hilfspersonen bieten diese Leistung für die Landwirte kostenlos an.


Wenn das Mähen von gefährdeten Flächen absehbar ist, setzen Sie sich bitte so früh als möglich mit der Hegeorganisation Ihrer Gemeinde in Verbindung, um die Kitzrettung zu koordinieren. Die Einhaltung des vereinbarten Mähzeitpunktes ist von grösster Bedeutung, damit die Rehkitzrettung auch Früchte trägt.

Bitte kontaktieren Sie uns. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Mähvorgang und der Tierschutz Hand in Hand gehen.

Zuständigkeiten:

Gemeinde  Zuständige Person Kontakt
Alpnach Beat Niederberger 079 243 48 12
Engelberg Marcel Geisser 079 768 78 21
Giswil Melk Abächerli 079 589 52 86
Kerns Marco Omlin 079 311 01 28
Lungern Gina Imfeld 079 721 09 99
Sachseln Stefan Laternser 078 776 06 03
Sarnen Bastian Meier 079 439 19 18

Gemeindeweise stehen weitere Einsatz- und Pikettlisten zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich dazu beim entsprechenden Hegechef/in, diese geben Ihnen dazu gerne Auskunft.

Vorgehen bei der Rehkitzrettung

Am Vorabend wird die Wiese verblendet (Blinklampen, helle Tücher und Knistersäcke) und eventuell vorgängig spätabends abgesucht.

Vor Sonnenaufgang findet die Suche mit Drohne und Wärmebildkamera statt. Gefundene Kitze werden mit einer Harasse fixiert. Die Harasse wird mit Gras abgedeckt. Nach dem Mähen werden die Kitze durch die Jäger freigelassen.

Werden Kitze gefunden, ist ein rasches Mähen notwendig, damit diese nicht zu lange unter dem Harasse und ohne Kontakt zur Rehgeiss ausharren müssen. Ein unnötig langes Gefangenhalten stellt eine Stresssituation für das Kitz und seine Mutter dar!

Die Massnahmen müssen bis Anfangs Juli wiederholt werden. Kitze können bis Mitte/ Ende Juni gesetzt werden.



 
Impfung von Tränkekälber in der Schweiz
Die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Unter Link finden Sie weitere Informationen zu Ausnahmen von der Impfplicht sowie zu den Kosten.




Informationen zur aktuellen Lage bei der Blauzungenkrankheit
Mit Beginn der wärmeren Temperaturen und somit auch einer vermehrten Aktivität der Gnitzen, ist damit zu rechnen, dass es erneut zu Ausbrüchen von BTV-3 und BTV-8 in der Schweiz kommt. Basierend auf den Erfahrungen aus dem Ausland, ist bei der Blauzungenkrankheit im zweiten Jahr des Auftretens mit noch schwereren klinischen Symptomen zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den momentan in der Schweiz stark verbreiteten Serotyp 3. Die Impfung ist die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einer schweren Erkrankung geschützt und massive, langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können.

Wichtige Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe im Jahr 2025

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit mit 10 Millionen Franken. Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.
Auszahlungsbedingung: Die Tierhaltenden müssen die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung nach der zweiten Impfdosis auf der Tierverkehrsdatenbank (siehe unten), und für Neuweltkameliden auf der separaten Webseite.
Tierhaltende müssen die Impfstoffrechnung als Nachweis für die Beitragserstattung aufbewahren.

Die Auszahlung erfolgt 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Dies minimiert den administrativen Aufwand und stellt sicher, dass mehr Mittel für die Entschädigungen zur Verfügung stehen. Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2026, jedoch auf Grundlage einer einmalig erstellten Abrechnung.



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