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Amt für Landwirtschaft und Umwelt

ALU informiert 08 / 2024
Datum 17.12.2024

Informationen aus der Beratung
Stand Blauzungenkrankheit

Seit August 2024 sind in der Schweiz Fälle der Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern aufgetreten. Glücklicherweise waren die Urkantone nur wenig betroffen. Während die Zahl der Infektionen aktuell zurückgeht, ist für 2025 mit neuen Fällen zu rechnen.

Symptome

Schafe zeigen oft stärkere Symptome als Rinder. Im Zusammenhang mit der Krankheit können unter anderem die folgenden Symptome auftreten:

  • Fieber
  • Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss und seröser bis eitriger
  • Nasenausfluss
  • Atembeschwerden
  • Schluckbeschwerden
  • Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmassen
  • Lahmheit
  • Fehlgeburten
  • Rückgang der Milchleistung

Übertragung des Virus

Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen. Diese nehmen das Virus beim Stechen eines infizierten Tieres auf und geben es bei einem weiteren Stich weiter. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier ist nicht möglich, und das Virus ist für Menschen ungefährlich.

Impfung möglich

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Nutzung eines Impfstoffs ermöglicht. Die Impfung schützt zwar nicht vollständig vor einer Infektion, kann jedoch Krankheitsverläufe mildern und die Sterblichkeit senken.

    Impfzeitraum:

  • Rinder: Januar – März 2025
  • Schafe: Januar – Februar 2025 (vor der Ablammsaison)

Grundimmunisierung: Zweifache Impfung im Abstand von 3–4 Wochen, Schutzbeginn 3–4 Wochen nach Abschluss.

Die Impfung ist freiwillig und erfolgt auf Kosten der Tierhalter. Planen Sie die Impfung rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Weitere Informationen Blauzungenkrankheit



BVD-Ausrottung: Ampelregelung ab 1. November 2024
Die Ausrottung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) in der Schweiz hat große Fortschritte gemacht, ist aber noch nicht abgeschlossen. Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist am 1. November 2024 ein Ampelsystem in Kraft getreten, welches den Tierverkehr in den nächsten zwei Jahren sicherer machen soll. Ziel ist, bis zum 1. November 2026 alle Betriebe amtlich als „BVD-frei“ zu klassifizieren.

BVD-Ampel: Bedeutung der Farben

Der BVD-Status ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf Begleitdokumenten sichtbar. Tierhaltungen mit grünem Status genießen uneingeschränkten Tierverkehr; Betriebe mit orangen oder roten Status unterliegen Einschränkungen. Es empfiehlt sich beim Zukauf von Tieren oder bei der Sömmerung sich auf Tiere mit Status grün oder getestete Tiere zu beschränken.

  • Grün: Vernachlässigbares Risiko, kein Hinweis auf Viruszirkulation.
  • Orange: Mittleres Risiko, eine Infektion kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Rot: hohes Risiko, aktuelle Viruszirkulation vorhanden.
  • Grau: kein Risiko berechnet, Tierhaltungen, welche nicht im nationalen Überwachungsprogramm sind wie Tierkliniken, Märkte oder Sömmerungen.

Status "BVD-frei" ab 1. November 2026

Um den neuen Status "BVD-frei" ab dem 1. November 2026 zu erhalten, müssen Tierhaltungen folgende drei Kriterien erfüllen:

  • Kein PI-Tier in den letzten 18 Monaten und keine wegen BVD gesperrten Tiere im Bestand.
  • Negative Testergebnisse bei Tankmilchüberwachung oder Blutproben
  • Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben oder wurden mindestens einmal auf BVD-Antigen negativ getestet.
Betriebe, die den Status "BVD-frei" ab 1. November 2026 nicht haben sind eingeschränkt im Tierverkehr.

Weitere Informationen BVD



Moderhinke
Moderhinkesanierung planen
Wie im Herbst in den Urkantonen informiert, läuft aktuell die nationale Bekämpfung der Moderhinke. Am 8. Dezember 2024 waren schweizweit noch 7'171 Schafhaltungen zu kontrollieren, 1'015 haben einen positiven Test und 4'079 einen negativen Test. Sprich erst 33% der Betriebe haben die aktuelle Untersuchungsperiode erfolgreich abgeschlossen. Handeln Sie jetzt, um den Moderhinkestatus "frei" frühzeitig für die kommende Alpsaison zu erreichen. Ist die Tupferprobe im März 2025 noch positiv, hat der Betrieb ab 1. April 2025 den Status gesperrt und ist im Tierverkehr so weit eingeschränkt, dass Tiere nur noch direkt zur Schlachtung gebracht werden können.



Informationen der Landwirtschaftsämter UR/NW/OW
Obwalden fördert landwirtschaftliche Biogasanlagen

Der Kanton Obwalden hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll mindestens verzehnfacht werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Nutzung von Biomasse, insbesondere durch landwirtschaftliche Biogasanlagen.

Das kürzlich erstellte Biomassekonzept zeigt, dass im Kanton Obwalden lediglich 7 % der Hofdünger für die Energiegewinnung genutzt werden. Die auf Tierhaltung ausgerichtete Landwirtschaft des Kantons Obwalden bietet ein beträchtliches Potenzial, die anfallenden Hofdünger energetisch zu nutzen.

Dank des Energieförderungsprogramms des Bundes ist der wirtschaftliche Betrieb dezentraler Biogasanlagen, welche überwiegend mit Hofdünger betrieben werden, möglich. Mit geschickter Planung könnten so mehrere Biogasanlagen kantonsweit entstehen. Konkret fördert der Kanton Obwalden die Energiegewinnung mit Biomasse, indem er die Planung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen fachlich und finanziell unterstützt. Dafür sind im kommenden Jahr Fr. 50 000.– reserviert.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
041 666 63 17
landwirtschaft@ow.ch

Weiterbildungen und Veranstaltungen

Bildungsangebote auf dem Bauernhof, Schule auf dem Bauernhof (SchuB) 
14. März 2025 in einem 5-tägigen Modul am BWZ in Giswil
Das Modul spricht auch weitere Betriebsleitenden an, die regelmässig Führungen und Kurse auf dem Landwirtschaftsbetrieb anbieten.
Informationen und Anmeldung

Pachten und Verpachten
Donnerstag, 20. Februar 2025, im Restaurant Neuer Adler Kägiswil.
An den Anlass sind Pächter und Verpächter eingeladen. Es referiert der Beratungsdienst Obwalden und Notar und Agronom Franz Wolf zum Pachtrecht. Machen Sie die Verpächter auf die Veranstaltung aufmerksam und besuchen Sie nach Möglichkeit die Veranstaltung gemeinsam.
Weitere Informationen

Bewirtschafterwechsel
Denken Sie daran bei einem Bewirtschafterwechsel per 1. Januar 2025 dies bis zum 31. Dezember 2024 dem Amt für Landwirtschaft und an Verpächter mitzuteilen.
Formular Bewirtschafterwechsel



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