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ALU informiert 07 / 2024
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Datum 10.10.2024
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Engerlinge – Behandlungen notwendig?
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Im Frühjahr 2024 haben in Kerns und Lungern Behandlungen auf mit Engerlingen befallenen Flächen stattgefunden. Bei optimaler Wirkung des Pilzpräparates ist auf behandelten Flächen der Engerglingsbefall pro Quadratmeter über 90% tiefer. Da man sich aufgrund der längeren Vegetationsdauer nicht mehr auf das typische Maikäferflugjahr abstützen kann, gilt es auch dieses Jahr wieder auf verdächtigen Flächen den Befall mittels Probegrabung zu überprüfen (siehe Anleitung Probegrabung). Es ist festzustellen, ob es Flächen gibt, die im kommenden Frühjahr behandelt werden müssen. Wahrscheinlich ist, dass aufgrund der hohen Niederschlagsmengen im laufenden Futterbaujahr Engerlingsschäden weniger auffallen als in trockenen Jahren, darum besser einmal zusätzlich graben. Die Schadschwelle liegt für Wiesland bei 30 bis 40 Engerlingen pro Quadratmeter.
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Zurzeit ist offen, ob nächstes Jahr eine Engerlingsbekämpfung notwendig wird. Wichtig ist, dass betroffene Grundstücke mit einer provisorischen Flächenangabe bis zum 30. Oktober 2024 gemeldet werden. So kann je nach Bedarf eine koordinierte Bekämpfung mit dem Pilzpräparat organisiert werden. Landwirte, die eine Behandlung von Flächen in Erwägung ziehen, können dies mit dem Anmeldeformular beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt melden.
thomas.kaeslin@ow.ch 041 666 62 79
franziska.brun@ow.ch 041 666 63 43
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Fütterungszusätze, z.B. Agolin
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Die Anmeldefrist für die Klimabeiträge 2024 ist vorbei. Für das Jahr 2024 lauten die Anmeldungen wie folgt:
- LF1: 98 Betriebe (methanreduzierende Fütterungszusätze)
- LF2: 97 Betriebe (Betriebs- und grünlandbasierte Fütterung)
- LF3: 10 Betriebe (Kulturen für die menschliche Ernährung)
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Bereits in diesem Jahr werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Anforderungen sowohl bei den methanreduzierenden Fütterungszusätzen als auch bei den Kulturen für die menschliche Ernährung erfüllt werden. Da die Daten für den Beitragstyp "LF2" (Betriebs- und grünlandbasierte Fütterung) ohnehin bereits vorhanden sind, werden diese bei allen angemeldeten Betrieben überprüft.
Die Auszahlung der Beiträge wird voraussichtlich per Ende Jahr zusammen mit der Schlusszahlung erfolgen.
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Blühstreifen, Bild: Lukas Pfiffner FiBL
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Ziele statt Massnahmen für die Biodiversität
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Trotz der aktuellen Biodiversitätsfördermassnahmen nimmt die Artenvielfalt in der Schweiz stetig ab. Ein vielversprechender Ansatz, um das Artensterben zu reduzieren, ist die zielorientierte Biodiversitätsförderung. Seit 2020 wird dieser Ansatz im Kanton Zürich im Projekt ZiBiF getestet.
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Ein mögliches Ziel wäre das Etablieren einer Fromentalwiese mit ihren typischen Arten. Wie Landwirtinnen und Landwirte dieses Ziel erreichen, können sie weitgehend selbst entscheiden.
Um Meinungen aus der Praxis zur aktuellen Biodiversitätsförderung und dem zielorientierten Ansatz zu erhalten, führt das FiBL eine Umfrage durch. Alle Schweizer Landwirtinnen und Landwirte sind eingeladen, Ihre Meinung zu teilen. Das Ausfüllen der Umfrage dauert ca. 15 Minuten. Mit dem Link gelangen Sie zur Umfrage.
Projektwebsite www.zibif.ch
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Informationen aus dem Amt für Wald und Lands chaft
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Eingriff in allen Altersklassen bei der Rehjagd
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Zwischen dem 7. Oktober und dem 26. Oktober findet in diesem Jahr die Rehjagd statt. Die jährliche Zuwachsrate beträgt beim Reh über 50%. Eine übermässige Anzahl an Rehen würde den Lebensraum übernutzen und andere Tier- und Pflanzenarten gefährden. Im Rahmen der jährlichen Jagdplanung definiert der Kanton jeweils auch ein Abschusskontingent auf Rehkitze. Im folgenden Dokument informiert das Amt für Wald und Landschaft über die Gründe der Rehjagd: Eingriff in allen Altersklassen bei der Rehjagd
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Weiterbildungsveranstaltungen
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Die aktuellen Veranstaltungen sind unter www.landwirtschaft-weiterbildung.ch aufgeschaltet. Der gedruckte Flyer mit den Weiterbildungen für das Jahr 2024/2025 erreicht die Haushalte Ende November.
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