Bei fehlerhafter Darstellung des Newsletters klicken Sie bitte hier (online).

Amt für Landwirtschaft und Umwelt

ALU informiert      01/2025
Datum 19. März 2025

Aktuelle Tierseuchensituation
Blauzungenkrankheit
Je nach Wetter, voraussichtlich Ende März wird die vektorfreie Zeit bei der Blauzungenkrankheit enden. Die Massnahmen werden sich bei steigenden Fallzahlen je nach zirkulierenden Serotypen und der zur Verfügung stehenden Bekämpfungsmöglichkeiten unterscheiden. BTV-3 und BTV-8 gehören zu den Serotypen, die in der Schweiz bereits auftreten und weitverbreitet sind. Bestätigt sich eine Virusinfektion mit BTV-3 oder BTV-8, sind keine seuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen notwendig. Tiere aus einem positiven Bestand können somit in andere Tierhaltungen oder in Sömmerungsgebiete verbracht werden. WICHTIG: Klinisch kranke Tiere dürfen nicht verstellt werden. Bei neuen, in der Schweiz nur regional begrenzt auftretenden Serotypen (z.B. BTV-4) werden voraussichtlich Massnahmen zur Eindämmung des Seuchenausbruchs getroffen. Durch seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen wird der Tierverkehr eingeschränkt, mit dem Ziel einer Verlangsamung der Ausbreitung der Seuche und damit dem Schutz noch nicht betroffener Gebiete und Tierhaltungen.



Moderhinke
Moderhinke
Bis Ende März werden noch Herden beprobt. Anschliessend dürfen Tiere aus gesperrten Betrieben nur noch direkt in den Schlachthof gebracht werden. Die zweite Untersuchungsperiode erfolgt dann ab 1. Oktober 2025. Wenn bis dahin Verdacht auf Moderhinke besteht, erfolgt ebenfalls eine amtliche Beprobung. 

Bei positivem Resultat wird der Betrieb gesperrt, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Bei einem Ausbruch im Sömmerungsgebiet wird situativ entschieden. 

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, Moderhinke, BVD und Vogelgrippe finden Sie hier.

Weitere Infos aus der Beratung
Wolfschutzzaun 105 cm
Herdenschutzmassnahmen
Bekanntlich hat sich im Kanton Obwalden ein Wolfspaar gebildet. Bis anhin zeigen die Wölfe ein unauffälliges Verhalten. Offen bleibt, wie sich ihr Verhalten gegenüber Nutztieren auf der Weide entwickelt. Herdenschutz als vorbeugende Massnahme ist dringend angezeigt. Seit dem 1. Februar 2025 ist die revidierte Jagdverordnung in Kraft. 

Darin sind die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere definiert (Herdenschutzmassnahmen). Zum Beispiel wird aufgezeigt, mit welchen Massnahmen weidende Schafe und Ziegen oder Kühe auf «Abkalbeweiden» bzw. Pferde auf «Abfohlweiden» zu schützen sind. Die fachgerechte Umsetzung von zumutbaren Herdenschutzmassnahmen gelten als Voraussetzung für die Entschädigung von gerissenen Nutztieren sowie für die allfällige Wolfsregulation.
Zur Konkretisierung der vorgesehenen Herdenschutzmassnahmen hat das Amt für Landwirtschaft und Umwelt ein Herdenschutzkonzept erlassen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Kantons Obwalden unter Herdenschutzkonzept. Die Nutztierhalterinnen und -halter werden darüber direkt informiert.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Umwelt, 041 666 63 17, landwirtschaft@ow.ch.



Emissionsarmer Stall der Firma Schauer
Ammoniak- und Geruchsemissionen reduzieren

Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft belasten Natur, Mensch und Klima in der Zentralschweiz und Geruchsemissionen führen zu Konflikten. Gemeinsam mit Partnern packt Umwelt Zentralschweiz die Probleme mit einem Ressourcenprojekt an.


Das Projekt Reduktion der Ammoniak- und Geruchsemissionen in der Zentralschweiz startete Anfang 2021 und dauert bis Ende 2026. Es unterstützt die Branche beim Finden und Umsetzen von Massnahmen zur Reduktion von Ammoniak- und Geruchsemissionen. Dazu werden für verschiedene Arten von Betrieben in der ganzen Zentralschweiz Musterhöfe eingerichtet, zum Teil auch neue Musterställe gebaut. Sie dienen als Orientierung und Anschauungsbeispiel für die Landwirtschafts- und Stallbaubranche, wie in Zukunft gebaut werden kann, um Ammoniakemissionen so gut wie möglich zu verhindern.

Jetzt ist die letzte Gelegenheit um sich als Musterbetrieb zu melden!

Emissionsarme und Tierfreundliche Ställe Milchvieh und Mutterkuh
Emissionsarme und Tierfreundliche Ställe Schweine
Kontakt Raphael Felder




Katzenkastration

Kommen zur Fütterungszeit immer mehr Katzen zum Napf? Vermehren sich die Katzen auf dem Bauernhof exponentiell? Wenn sie diese Fragen mit ja beantworten können, lohnt es sich über eine Katzenkastration nachzudenken. Verschiedene Organisationen wie der Tierschutzverein Obwalden oder NetAP unterstützen Sie dabei. Beim Tierschutzverein Obwalden können 2025 Bauernhofkatzen unter 1 Jahr auf Anmeldung kostenlos kastriert werden. Weitere Informationen


Informationen Direktzahlungen
Information zur Import/Export-Bilanz und Lineare Korrektur

Bisher konnten Betriebe die Import/Export-Bilanz oder Lineare Korrektur beim Landwirtschaftsamt Obwalden zur Bestätigung einreichen. Ab 2025 müssen diese Unterlagen durch die jeweilige Kontrollorganisation überprüft und bestätigt werden.

Bitte senden Sie daher die entsprechenden Unterlagen als Excel-Datei direkt an Ihre Kontrollstelle.

Betroffene Bewirtschafter wurden per E-Mail durch das Amt für Landwirtschaft informiert. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kontrollstelle sowie das Amt für Landwirtschaft gerne zur Verfügung.




Schleppschlauch

Emissionsmindernde Ausbringverfahren sind Pflicht

Der Frühling ist da, und die Güllesaison hat begonnen. Wir erinnern alle Landwirtinnen und Landwirte, dass der Einsatz für emissionsmindernder Ausbringverfahren seit 2024 Pflicht ist.


Die Gülle muss dabei mit Schleppschlauch, Schleppschuh oder einer Drilltechnik ausgebracht werden (siehe Merkblatt: hier klicken). Die relevanten Pflichtflächen können im AgriGIS eingesehen werden (oben rechts → "Daten OW" wählen → links "Filter" öffnen → "Emissionsmindernde Ausbringverfahren Pflichtflächen pro Betrieb" wählen). Für Bewirtschafter, bei denen ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung noch offen ist, bleibt das Ausbringen mit emissionsmindernden Techniken weiterhin Pflicht.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und eine erfolgreiche Güllesaison!



Wenn Sie keine Newsletter (an: unknown@noemail.com) vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt des Kantons Obwalden mehr empfangen möchten, können Sie sich hier abmelden.

Frühere Newsletter finden Sie im Archiv. Klicken Sie hier.