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Amt für Landwirtschaft und Umwelt

ALU informiert 04 / 2023
5. Juli 2023

Direktzahlungen
Schleppschlauchpflicht, Betriebsstatus und Einzelflächen

Das Obligatorium Schleppschlaucheinsatz auf definierten Flächen gilt ab 1. Januar 2024 (weniger als 18% Hangneigung, mindestens 25a als Einheit und Nutzungsart als begüllbare Fläche) für Betriebe mit mehr als 3ha schleppschlauchpflichtiger Flächen.

Betriebsleiter/innen müssen beachten, dass die betriebliche Schleppschlauchpflicht durch Veränderung der Bewirtschaftungsfläche und Nutzungsarten sich verändern kann. Demnach empfehlen wir bei flächenbezogenen betrieblichen Veränderungen immer auch den Einfluss auf die Schleppschlauchpflicht zu beachten. Wir haben bei den Orientierungsveranstaltungen anfangs Jahr den Zugang und die Systematik Abruf schleppschlauchpflichtiger Flächen über agate.ch kantonale Datenerhebung orientiert. Neu ist im agriGis eine zusätzliche Karte aufgeschaltet, die jeweils die gesamtbetriebliche schleppschlauchpflichtige Fläche ausweist.

Der Zugang zum agriGis erfolgt über:
agate.ch > Kant. Datenerhebung OW > Meine Daten > Flächen > oben rechts

Eine Anleitung zum Aufrufen der Karten im agriGis finden Sie hier.


Betreffend Ausnahmegesuchen für einzelne schleppschlauchpflichtige Teilflächen orientieren wir im Bauernblatt. Ein derartiges vollständig ausgefülltes Gesuch muss im Kanton Obwalden bis 31. August 2023 eingereicht werden.

Abschliessend möchten wir die Betriebsleiter/innen ermutigen die neuen Bestimmungen positiv anzugehen und umzusetzen. Die Schleppschlauchpflicht ab 2024 ist allgemein bekannt und ein Gülleeinsatz mit Prallteller oder dergleichen wird wahrscheinlich oftmals eine direkte Meldung an die zuständigen Stellen im Kanton zur Folge haben. Betriebsleiter/innen von nicht schleppschlauchpflichtigen Betrieben wird empfohlen nach Möglichkeit den Schleppschlauch trotzdem einzusetzen, insbesondere in intensiv genutzten siedlungsnahen Flächen. Die nicht landwirtschaftliche Bevölkerung wird es zu schätzen wissen.



 
Wassertransport auf Sömmerungsbetriebe

Die geringen Schneefälle im vergangenen Winter haben im Alpgebiet gebietsweise dazu geführt, dass einzelne Wasserquellen nur mehr wenig Wasser hergeben oder sogar versiegen. Es kann nötig werden auf einzelne Alpbetriebe Wasser zu pumpen oder zu transportieren.

Falls Wasser per Helikopter auf eine Alp transportiert werden muss, kann man sich beim Kreiskommando Obwalden melden. Diese Stelle prüft, ob allenfalls ein Einsatz von Militärhelikoptern für Wassertransporte möglich ist.

Kontakt:
Kreiskommando Obwalden

Tel. 041 666 64 47, militaer@ow.ch

Weitere Informationen


Beratung
Einjähriges Berufkraut ausreissen

Das einjährige Berufkraut ist eine gebietsfremde schädliche Pflanze, ein sogenannter invasiver Neophyt. Es verbreitet sich sehr rasch und bildet teilweise dichte Bestände, insbesondere auch in extensiv genutzter Landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Die Ausbreitung des Berufkrauts ist unbedingt einzudämmen, indem man die Pflanzen ausreisst und die Versamung verhindert. Das Pflanzmaterial ist einer Verbrennungsanlage zuzuführen.

Im Neophytensack können kleinere Mengen der ausgerissenen Pflanzen kostenlos entsorgt werden. Die Neophytensäcke können direkt bei den Einwohnergemeinden oder beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt bezogen werden.

Weitere Informationen:
Neophytensack
Praxishilfe Neophyten
Neophyten korrekt und kostenlos entsorgen




Weiterbildungsveranstaltungen und Daten von Generalversammlungen
Weiterbildungsveranstaltungen und Daten von Generalversammlungen sind zu finden unter landwirtschaft-weiterbildung.ch

Informationen vom Amt für Wald und Landschaft
 
Erfolgreiche Rehkitzrettung Obwalden: Zwischenbilanz
Die Saison für die Rehkitzrettung hat Anfang Mai begonnen und dauert noch bis Mitte Juli. Wetterbedingt konzentrierte sich der erste Schnitt zahlreicher Flächen auf die Woche nach dem 25. Mai. Erfreulich viele Landwirte, welche Rehkitze in ihren für den Schnitt vorgesehenen Heuflächen vermuteten, haben sich bei Jägern oder örtlichen Hegechefs gemeldet. 27 Teams Freiwilliger ausgerüstet mit Drohnen mit Wärmebildkameras waren im ganzen Kanton unterwegs um frisch gesetzte Rehkitze aufzuspüren. So konnten in der laufenden Saison bis jetzt 257 Kitze gefunden, 190 davon wurden bis nach dem Schnitt gehältert und so vor dem Vermähen geschützt. 67 Kitze flüchteten. Ein herzliches Dankeschön all jenen Landwirten, die vor dem Mähen ihrer Heuflächen sich entsprechend meldeten, die Vorgaben beachteten und so die Rehkitzrettung unterstützten.


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